„Wir sind mit der bisherigen Zusammenarbeit sehr zufrieden.”
Geschäftsführer eines Industrie- und Handelsunternehmens
„Sie haben eine sehr gute Arbeitsorganisation und eine zuverlässige Ausführung der bestellten Übersetzungen gezeigt.”
Generaldirektor einer staatlichen Verwaltungsbehörde
” Wir schätzen die Zusammenarbeit mit dieser Agentur aufgrund der hohen Qualität der Fachübersetzungen.”
Geschäftsführer eines Innovations- und Energieunternehmens
„ATOMINIUM beschäftigt ein Team von qualifizierten Spezialisten.”
Vertriebsleiter aus der Industrie
„Wir schätzen die Zusammenarbeit mit ATOMINIUM wegen der hohen Qualität der Übersetzungen, der Vertraulichkeit der Dokumente und der Ausrichtung auf die Bedürfnisse des Kunden.”
Geschäftsführer eines Investmentfonds

Vorschriften

§ 1 Allgemeine Bestimmungen

Das Büro für Fachübersetzungen ATOMINIUM Piotr Beluch (weiter „ATOMINIUM“) beschäftigt sich mit der Ausführung von mündlichen und schriftlichen Übersetzungen sowie anderen, verwandten Dienstleistungen (sprachliche Redaktion und Korrektur, Verifizierung der Korrektheit von Übersetzungen, die außerhalb des Übersetzungsbüros ausgeführt wurden, Beglaubigung von Übersetzungen durch beeidigte Übersetzer, Vorbereitung des Textes von Übersetzungen in graphischen Dateien – z.B. unter Verwendung der Programme Adobe Acrobat, QuarkXPress, Adobe Photoshop usw.).

In allen nicht von diesen AGB geregelten Angelegenheiten finden die entsprechenden Vorschriften des Zivilgesetzbuches und des Gesetzes über die Urheberrechte und verwandte Rechte vom 4. Februar 1994 (d.h. Gesetzblatt aus dem Jahre 2006, Nr. 90, Pos. 631 mit späteren Änderungen) Anwendung.

§ 2 Abgabe und Annahme von Aufträgen

Bedingung für die Erstellung einer Übersetzung durch ATOMINIUM ist die Abgabe des ausgefüllten Auftragsformulars für die Übersetzung durch den Auftraggeber. Das Formular muss von der zur Vertretung des Auftraggebers berechtigten Person unterzeichnet sein. Der Auftrag kann vom Auftraggeber persönlich am Sitz von ATOMINIUM eingereicht oder per Post bzw. mit Fax übersendet werden. Bei Übersendung des Auftrages per Fax ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Wunsch von ATOMINIUM ebenfalls das Original des Auftrages zu übermitteln.

Zusammen mit dem ersten Übersetzungsauftrag sendet der Auftraggeber zudem an ATOMINIUM eine Vollmacht zur Ausstellung von Mehrwertsteuerrechnungen ohne Unterschrift der zur Annahme der Rechnung ermächtigten Person. Bei Übersendung des Auftrages per Fax ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Wunsch von ATOMINIUM ebenfalls das Original des Auftrages zu übermitteln. Wenn diese Vollmacht unbefristet ist, dann ist der Auftraggeber nicht verpflichtet, weitere Vollmachten Bei Abgabe folgender Aufträge einzusenden.

ATOMINIUM ist nicht zum Beginn der Arbeiten an der Übersetzung verpflichtet, wenn die Firma vom Auftraggeber keinen korrekt ausgefüllten Auftrag erhalten hat. Ausnahme von dieser Regel sind Übersetzungen für diejenigen Auftraggeber, die mit ATOMINIUM einen Vertrag über ständige Zusammenarbeit abgeschlossen haben – kraft dieses Vertrages ist die jeweilige Übersendung des zu übersetzenden Textes gleichbedeutend mit der Einbringung eines Auftrages ohne die Notwendigkeit der Ausfüllung des entsprechenden Formulars, jedoch unter der Bedingung, dass der Auftraggeber alle zur Ausführung der Übersetzung notwendigen Informationen übermittelt.

Wenn nach Erhalt des Auftrages ATOMINIUM dem Auftraggeber nicht bis Ende des gegebenen Tages (bzw. bei Aufträgen, die nach 15.00 Uhr eingehen – bis 15.00 Uhr des Folgetages) Informationen über die Unmöglichkeit der Ausführung des Auftrages übermittelt, dann gilt der Auftrag als zur Realisierung angenommen. Auf Wunsch des Auftraggebers verpflichtet sich ATOMINIUM, eine schriftliche Auftragsbestätigung zu übersenden.

Auf Wunsch des Auftraggebers übermittelt ATOMINIUM vor Beginn der Übersetzung dem Auftraggeber Informationen über den Preis der Dienstleistung, unter dem Vorbehalt, dass es sich dabei immer um einen Preis je Einheit (d.h. je Standardseite der schriftlichen Übersetzung oder je Stunde Dolmetschens) handelt. ATOMINIUM kann eine vorläufige Bewertung des Umfangs der Übersetzung und auf dieser Grundlage eine Vorkalkulation der Kosten vornehmen, Grundlage für die letztendliche Abrechnung ist jedoch immer die Anzahl der Seiten der ausgeführten Übersetzung oder die tatsächliche Dauer der Dienstleistung des Dolmetschens, die erst nach Ausführung der Dienstleistung bekannt sein können.

§ 3 Regeln der Ausführung schriftlicher Übersetzungen

Der Auftraggeber übergibt den zu übersetzenden Text in Form einer Computerdatei oder eines Ausdrucks. Wenn der Text vom Auftraggeber in Form eines nur schwer zu entziffernden, von Hand geschriebenen Textes übergeben wird, behält ATOMINIUM sich das Recht vor, nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber den Preis der Übersetzung um 30 – 50 % zu erhöhen.

ATOMINIUM übergibt dem Auftraggeber den Text der Übersetzung in einer Datei des Programms Word for Windows oder – auf Wunsch des Auftraggebers – in einer Textdatei oder Excel-Datei. Besteht die Notwendigkeit der Speicherung der Übersetzung in einem anderen Programm, behält ATOMINIUM sich das Recht vor, den Preis für die Dienstleistung in Abhängigkeit von der Zeitintensität der Arbeit im gegebenen Programm und nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber anzuheben. Im Falle beglaubigter Übersetzungen wird der Text der Übersetzung als Ausdruck übergeben.

Die ausgeführte beglaubigte Übersetzung nimmt der Auftraggeber persönlich am Sitz von ATOMINIUM in Empfang. Auf Wunsch des Auftraggebers kann ATOMINIUM die Übersetzung per Post oder Kurier versenden. Im Falle der Versendung mit Kurier trägt der Auftraggeber die Kosten der Sendung. Eine beglaubigte Übersetzung kann ATOMINIUM auf Wunsch des Auftraggebers vorab per E-Mail oder Fax an diesen senden.

Grundlage für die Abrechnung des Umfangs einer schriftlichen Übersetzung ist die Anzahl der Standardseiten des übersetzten Textes. Im Falle einer nicht beglaubigten Übersetzung umfasst eine Standardseite 1500 Zeichen (einschließlich Leerzeichen), im Falle einer beglaubigten Übersetzung – 1125 Zeichen (einschließlich Leerzeichen).

Im Falle nicht beglaubigter Übersetzungen wird der Umfang der Übersetzung mit der Genauigkeit von 0,5 Standardseiten nach oben gerundet, im Falle beglaubigter Übersetzungen – mit einer Genauigkeit auf 1 Seite.

Nach dem Erhalt des zu übersetzenden Textes nimmt ATOMINIUM eine Vorkalkulation des Umfangs der Übersetzung vor und legt auf dieser Grundlage mit dem Auftraggeber den Modus der Ausführung der Übersetzung fest. Es werden folgende Modi unterschieden:

a) normaler Modus – Übersetzung von bis zu 5 Standardseiten je Tag;

b) Expressmodus – Übersetzung von 5,5 bis 10 Standardseiten je Tag (Preis um 50 % höher als im Falle des normalen Modus);

c) Super-Expressmodus – Übersetzung von mehr als 10 Seiten am Tag sowie jede Übersetzung die am Tag der Beauftragung ausgeführt wird (Preis um 100 % höher als im Falle des normalen Modus);

Bei der Festlegung des Modus und des Termins der Erstellung der Übersetzung werden keine Samstage, Sonntage und andere gesetzlich arbeitsfreien Tage berücksichtigt.

Bei Übersetzungen, die im Express- oder Superexpress-Modus ausgeführt werden, behält (Preis um 50 % höher als im Falle des normalen Modus ATOMINIUM sich das Recht vor, den Text unter zwei oder mehrere Übersetzer aufzuteilen, was zu Abweichungen in der Terminologie führen kann.

Bei Texten mit Zeichnungen, Schemata, Diagrammen usw., die der Auftraggeber nicht in einer solchen elektronischen Version übergeben hat, die eine Edition mit Hilfe des Pakets Microsoft Office ermöglicht, ist ATOMINIUM nicht verpflichtet, diese Elemente im Text der Übersetzung wiederherzustellen. In Abstimmung mit dem Auftraggeber legt ATOMINIUM jedoch eine solche Art der Aufzeichnung der Übersetzung fest, die es dem Auftraggeber ermöglicht, zweifelsfrei die einzelnen Fragmente der Übersetzung den entsprechenden Teilen der Zeichnung, des Schemas oder des Diagramms zuzuordnen.

Im Falle beglaubigter Übersetzungen wird der Text der Übersetzung dem Auftraggeber in einem Exemplar als Ausdruck übergeben. Auf Wunsch des Auftraggebers kann ATOMINIUM gegen zusätzliche Gebühr in Höhe von 20 % des Preises der Übersetzung mehr Exemplare der beglaubigten Übersetzung erstellen. Wenn der Auftraggeber mehr als siebe Tagen nach der Ausführung der Übersetzung eine zusätzliche Kopie der beglaubigten Übersetzung bestellt, dann ist der Auftraggeber berechtigt, dieses zusätzliche Exemplar als Abschrift anzusehen (der Preis beträgt dann 50 % des Preises der Übersetzung).

Die Texte für beglaubigte Übersetzungen müssen dem Übersetzer im Original übergeben werden, soweit der Kunde dieses besitzt. Im entgegengesetzten Falle fügt der Übersetzer auf der Übersetzung eine Anmerkung an, dass diese auf Grundlage einer Kopie erstellt wurde.

Alle von ATOMINIUM ausgeführten nicht beglaubigten Übersetzungen werden archiviert und über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten aufbewahrt.

§ 4 Regeln der Ausführung mündlicher Übersetzungen – Dolmetscherdienstleistungen

Im Falle konsekutiver Dolmetscherdienstleistungen ist die Abrechnungseinheit eine Stunde. Der Minimalsatz für konsekutives Dolmetschen an einem Tag ist gleichen dem Satz für zwei Stunden. Jede angefangene Stunde wird als ganze Stunde gerechnet.

Im Falle simultaner Dolmetscherdienstleistungen ist die Abrechnungseinheit ein vierstündiger Block. Der Minimalsatz für Simultanübersetzungen an einem Tag ist gleichen dem Satz für vier Arbeitsstunden. An der Simultanübersetzung nehmen zwei Dolmetscher teil. Wenn in Ausnahmefällen die Dauer der Simultanübersetzung zwei Stunden nicht überschreitet, kann ATOMINIUM in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Dolmetscher für eine solche Dienstleistung nur einen Dolmetscher beschäftigen.

Wenn die Dauer der Übersetzung an einem Tag acht Stunden überschreitet, wird für die zusätzliche Arbeit des Dolmetschers an diesem Tag dem grundlegenden Stundensatz eine Zulage in Höhe von 50 % hinzugerechnet. Der Satz steigt ebenfalls um 50 % im Falle von Übersetzungen, die am gleichen Tag ausgeführt werden, an welchen sie beauftragt wurden, sowie im Falle von Übersetzungen in den Nachtstunden (nach 20.00 Uhr) und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlich arbeitsfreien Tagen.

Die Arbeitszeit des Dolmetschers wird von der Uhrzeit an gezählt, zu welcher er verabredet war und sich am Ort der Übersetzung eingefunden hat, bis zum Zeitpunkt seiner Freistellung durch den Auftraggeber von der Ausführung seiner Pflichten.

Im Falle von mündlichen Übersetzungen außerhalb von Kraków ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Kosten für die Übersetzung ebenfalls die anfallenden Zusatzkosten zu decken, d.h. die Reise- und Übernachtungskosten des Dolmetschers und die Kosten für die Verfügbarkeit des Dolmetschers (darunter wird die Zeit verstanden, die der Dolmetscher für die Anfahrt benötigt – Der Stundensatz beträgt in diesem Falle 50 % des Satzes für die Übersetzung). Wenn die Zeit der Übersetzung zwei Tage übersteigt und der Dolmetscher an jedem dieser Tage garantierte acht Stunden arbeitet, trägt der Auftraggeber keine Kosten für die Verfügbarkeit des Dolmetschers, wenn die Zeit für die Anfahrt des Dolmetschers zum Ort der Ausführung der Dienstleistung und zurück acht Stunden nicht übersteigt.

Bei der Abgabe eines Auftrages für eine mündliche Übersetzung informiert der Auftraggeber ATOMINIUM über die Thematik und den Charakter der Übersetzung. Im Falle von Übersetzungen mit Spezialthemen übergibt der Auftraggeber Materialien, die es dem Dolmetscher ermöglichen, sich auf die Übersetzung vorzubereiten.

Im Falle von Simultanübersetzungen liefert der Auftraggeber vor Beginn der Übersetzung das Programm der Konferenz und – nach Möglichkeit – die Liste der Teilnehmer sowie die Texte der gehaltenen Referate.

§ 5 Widerruf von Aufträgen

Im Falle schriftlicher Übersetzungen ist der Auftraggeber berechtigt, die in Auftrag gegebene Übersetzung zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu widerrufen. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, für den Teil der Übersetzung zu zahlen, den der Übersetzer bis zum Moment des Widerrufs bereits erstellt hat.

a) Im Falle mündlicher Übersetzungen, die nicht länger als einen Tag dauern sollen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag ohne jegliche Konsequenzen spätestens einen Arbeitstag vor dem Tag der Ausführung der Übersetzung zu widerrufen. Wird der Auftrag erst am gleichen Tag widerrufen, an dem er ausgeführt werden sollte, dann trägt der Auftraggeber Kosten in Höhe von 50 % des geschätzten Auftragswertes (plus eventuelle Zusatzkosten im Falle der Ausführung der Übersetzung außerhalb von Kraków – siehe § 4, Punkt 5).

b) Im Falle mündlicher Übersetzungen, die zwischen zwei und sieben Tagen dauern sollen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag ohne jegliche Konsequenzen spätestens drei Arbeitstage vor dem Tag der Ausführung der Übersetzung zu widerrufen. Erfolgt der Widerruf des Auftrages später, trägt der Auftraggeber Kosten in Höhe von 50 % des geschätzten Auftragswertes.

c) Im Falle mündlicher Übersetzungen, die mehr als sieben Tagen dauern sollen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftrag ohne jegliche Konsequenzen spätestens sieben Arbeitstage vor dem Tag der Ausführung der Übersetzung zu widerrufen. Erfolgt der Widerruf des Auftrages später, trägt der Auftraggeber Kosten in Höhe von 30% des geschätzten Auftragswertes.

 

Der Widerruf des Auftrags muss in schriftlicher Form erfolgen.

§ 6 Vertraulichkeit

ATOMINIUM verpflichtet sich zur Geheimhaltung aller Informationen, die im Zusammenhang mit der Ausführung der Übersetzung erlangt wurden, insbesondere des Inhalts der übersetzten Texte.

§ 7 Haftung

Für die ausgeführten Übersetzungen haftet ATOMINIUM bis zur Höhe der Kosten für die ausgeführte Dienstleistung.

ATOMINIUM haftet nicht für Verspätungen und Fehler, die aus Gründen entstehen, auf welche ATOMINIUM keinen Einfluss hat, wie etwa das Einwirken Höherer Gewalt, Havarien von Computern, Störungen der Telefon- und Internetverbindungen sowie Stromausfälle.

Im Falle von Texten, die zur Veröffentlichung vorgesehen sind, führt der Auftraggeber die Redaktion und Korrektur des Textes selbst durch, wenn er mit dieser Dienstleistung ATOMINIUM nicht beauftragt hat.

ATOMINIUM haftet nicht für sachliche Fehler in der Übersetzung, die die Konsequenz von Fehlern im Originaltext sind.

§ 8 Reklamationen

Der Auftraggeber ist berechtigt, eine Reklamation der ausgeführten Dienstleistung innerhalb von sieben Tagen nach der Ausführung anzumelden. Die Reklamation ist schriftlich einzureichen und entsprechend zu begründen.

Erkennt ATOMINIUM die Reklamation als begründet an, dann führt die Firma kostenlos eine Verifizierung der Übersetzung aus oder erteilt dem Auftraggeber in Abstimmung mit diesem einen Rabatt in Höhe der Skala der aufgetretenen Fehler.

Reklamationen von Übersetzungen, die im Superexpress-Modus ausgeführt wurden, werden nicht berücksichtigt.

§ 9 Zahlungsregeln

Die Zahlung der Vergütung für die erstellte Übersetzung erfolgt auf Grundlage der von ATOMINIUM ausgestellten Rechnung. Der Auftraggeber zahlt die Forderung in bar am Sitz von ATOMINIUM oder durch Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto. Die Zahlungsfrist läuft am siebenten Tag nach Rechnungslegung aus.

Die erstellte Übersetzung bleibt bis zur Zahlung der Forderung durch den Auftraggeber Eigentum von ATOMINIUM. Zusammen mit der Durchführung der Zahlung erlangt der Auftraggeber die materiellen Urheberrechte an der Übersetzung.

Wenn die Rechnung dem Auftraggeber mit der Post zugestellt wird, dann ist der Auftraggeber verpflichtet, eine leserlich unterzeichnete Kopie der Rechnung zurückzusenden, soweit er ATOMINIUM nicht zur Ausstellung von Rechnungen ohne Unterschrift der zur Annahme der Rechnung ermächtigten Person bevollmächtigt hat.

Bei Zahlungsverzögerungen ist ATOMINIUM berechtigt, Säumniszinsen in Höhe des vierfachen Lombardsatzes anzurechnen.

ATOMINIUM behält sich das Recht vor, eine Abschlagszahlung vor Beginn der Übersetzung zu fordern.

Wir helfen bei der Übersetzung